§ 1 Name, Sitz und Eintragung
- Der Name des Vereins lautet „Förderverein Wichgrafstraße 11“.
- Er hat seinen Sitz in Potsdam.
- Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung der Selbstorganisation der Mieter und Mieterinnen im Haus „Wichgrafstraße 11, 14482 Potsdam“. Der Verein versteht sich als Teil eines Solidarzusammenschlusses von Mietparteien.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann werden, wer
- das 16. Lebensjahr vollendet hat.
- die Ziele des Fördervereins unterstützt.
Mitglieder sind nur stimmberechtigt, wenn sie in der Wichgrafstraße 11 in 14482 Potsdam gemeldet sind.
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.
Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
§ 4 Mitgliederversammlung
- In jedem Jahr findet mindestens eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der der Vorstand mindestens 14 Tage im Voraus unter Bekanntgabe von Ort, Zeit und Tagesordnung schriftlich oder per E-Mail einlädt. Sofern die Mitgliederversammlung als hybride Versammlung (mit teilweiser physischer Anwesenheit und teilweiser online Teilnahme über ein Konferenz Tool) stattfindet, oder als reine Web-basierte Online-Veranstaltung (Videokonferenz), sind entsprechende Teilnahme-Erläuterungen und Durchführungshinweise an die Mitglieder bereits mit der Einladung zu versenden.
- Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % der stimmberechtigten Mitglieder bei ordnungsgemäßer Einberufung in der Mitgliederversammlung repräsentiert sind.
- Die Tagesordnung kann im Lauf der Versammlung durch Mehrheitsbeschluss ergänzt werden (Dringlichkeitsantrag).
- Der Verein strebt bei der Willensbildung das Konsensprinzip an.
Ist ein Beschluss nach dem Konsensprinzip nicht möglich, beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. - Die Stimmübertragung auf ein anderes stimmberechtigtes Vereinsmitglied bedarf der Schriftform und ist dem Vorstand gegenüber nachzuweisen. Sofern die Mitgliederversammlung als hybride Versammlung oder als reine Web-basierte Online-Veranstaltung stattfindet, muss die Stimmübertragung dem Vorstand mindestens 24 Stunden vor Beginn der Versammlung schriftlich oder per E-Mail zugegangen sein.
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und vom Protokollanten sowie einem Vorstandsmitglied unterzeichnet und zur Beschlusssammlung des Vereins genommen.
§ 5 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus einem ersten Vorsitzenden, einem Kassenwart und bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für einen Zeitraum von zwei Jahren gewählt.
- Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein nach außen.
- Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung gegenüber verantwortlich und an ihre Weisungen gebunden.
§ 6 Vermögen und Beiträge
- Der Verein strebt keinen Gewinn an. Etwaiger Gewinn darf nur satzungsgemäß verwendet werden.
- Der Verein verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.
- Die Mitglieder dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins erhalten, mit Ausnahme der Erstattung von Sachkosten und Aufwendungen, die durch eine Tätigkeit im Auftrag des Vorstands oder der Mitgliederversammlung entstanden sind. Näheres regelt die Entschädigungsordnung.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Über Beiträge und Einlagen entscheidet die Mitgliederversammlung.
- Über das Vermögen hat der Kassenwart mindestens einmal im Jahr gegenüber dem Vorstand Rechenschaft abzulegen. Die Prüfung der Haushaltsführung wird durch einen Kassenprüfer des Vereins durchgeführt.
§ 7 Vereinsauflösung
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks ist das Vermögen des Vereins in einem Sinne zu verwenden, der dem bisherigen Zweck so weit als möglich entspricht.
Potsdam, den 19. November 2022